Spiel-& Platzordnung

ALLGEMEINE SPIELORDNUNG vom 26.05.2020

  1. Arten der Mitgliedschaften und Spielberechtigungen

1.1.  Mitgliedschaften für Einzelpersonen und ermäßigt für Partner (Ehepaare und Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Haushalt).

1.2.  Unterstützendes Mitglied Spielmöglichkeit nur gemäß Gästespielberechtigung.

1.3.  Gästespielberechtigung nur über Einladung eines Mitgliedes max. 3x; kein Platz darf nur von Gästen bespielt werden.

  1. Einteilung der Spielzeit laut Spielplan und Eintragungen

2.1.  Die Spieleinheit geht von voller zu voller Stunde. Für die Spielfeldpflege (Spritzen vor und Abziehen nach dem Spiel) sind 10 Minuten einzurechnen, sodass die reine Spielzeit 50 Minuten beträgt.

2.2.  Vormerkstunden werden in der Online Platzreservierung eingetragen ; 
Vormerkstunden müssen bis spätestens 15 Minuten vor der jeweiligen vollen Stunde eingetragen sein; ab diesem Zeitpunkt sind nur mehr Eintragungen bei freiem Spiel­betrieb (Pkt. 3.2.) möglich, Vormerkstunden können bis max. 15 Minuten vorher storniert werden ohne das Kontingent zu belasten!

  1. Vormerkungen in der Online Platzreservierung

3.1.  Mitglieder haben je Woche Anspruch auf Vormerkung von 4 Stunden, täglich darf max 1 Stunde vorgemerkt werden. Vormerkungen dürfen max. 1Woche im Voraus eingetragen werden. Die Vormerkung muss nach Pkt. 2.2. durchgeführt werden Das Recht der Vormerkung ist nicht übertragbar. Einzelpersonen können keinen Platz reservieren.

3.2.  Spielordnung bei freiem Platz; Ist ein Spielfeld noch nicht durch eine Vormerkung im Online Reservierungssystem belegt, so kann es jederzeit von Mitgliedern bespielt werden. Die Eintragung im Spielplan darf dafür erst 15 Minuten vor der vollen Stunde  erfolgen.

Mitglieder die an diesem Tag schon einmal bei freiem Spielfeld gespielt haben, müssen jenen Spielern, die an diesem Tage noch nicht bei freiem Spiel­feld gespielt haben, den Vortritt lassen. Vormerkungen zählen aber dafür nicht.

3.3.  Nichterscheinen bei vorgemerkter Stunde: Ist ein vorgemerkter Spieler 5 Minuten nach Beginn der Spielstunde nicht am Spielfeld, so kann ein anderer Spieler ihn einspringen. Sind beide vorgemerkten Spieler 5 Minuten nach Beginn der Spielstunde nicht erschienen, so kann der Platz nach Pkt. 3.2. in Anspruch genommen werden. Für die nicht erschienenen Spieler zählt die Stunde als Vormerkung nach Pkt. 3.1.

  1. Trainerstunden

Dürfen grundsätzlich nur auf dem vom Vorstand bestimmten Spielfeld und durch vom Vorstand autorisierte Trainer gehalten werden. Trainerstunden fallen nicht unter die Regelung nach Pkt. 3.

  1. Vereinsmeisterschaftsspiele

5.1.  Bei Vereinsmeisterschaftsspielen können zwei aufeinanderfolgende Stunden reserviert werden.

5.2.  Vereinsmeisterschaftsspiele zählen nicht zu den vier Vormerkstunden pro Vereinsmitglied pro Woche.

  1. Gegenseitige Spielmöglichkeit UTC Puchenau & RV Wiking

6.1.  Will ein Mitglied des UTC Puchenau mit einem Mitglied des RV Wiking Tennis spielen, können sie Vormerken (Punkt 3.1) oder bei freiem Platz spielen (Punkt 3.2). Die Namen sind im jeweiligen Belegungsplan mit einem zusätzlichen „U“ (UTC Puchenau) bzw. „W“ (RV Wiking) zu kennzeichnen.

6.2.  Sind alle Plätze bei einem der beiden Vereine belegt, können die jeweiligen Mitglieder kostenlos zum Nachbarverein ausweichen. In diesem Fall ist nur eine Reservierung bei freiem Platz möglich (Punkt 3.2). Die Namen sind wie in Punkt 6.1 zu kennzeichnen.

6.3.  Bei einer Sperre der Plätze des Heimvereins (z.B. Nässe) darf NICHT zum Nachbarverein ausgewichen werden.

  1. Verstöße gegen die Spielordnung

Bei Verstößen gegen die Spiel- oder Platzordnung kann der Vereinsvorstand ein Mitglied verwarnen bzw. ausschließen.

Die Spielordnung kann vom Vereinsvorstand jederzeit ergänzt oder abgeändert werden. 

PLATZORDNUNG vom 26.05.202

 

1.        
Besitzer und Betreiber der Tennisanlage ist der
UNION-TENNISCLUB-PUCHENAU. Im Sinne eines geordneten Spielbetriebes ist die Anlage schonend zu behandeln. Die Benützer müssen bestrebt sein, die Plätze in bestem Zustand zu halten.

2.        
Bei trockener Witterung ist vor Spielbeginn das Spielfeld
erforderlichenfalls zu spritzen. Nach Spielende soll der Platz ordentlich
gekehrt bzw. abgezogen verlassen werden.

3.        
Gespielt werden darf nur mitTennisschuhen!
Sportschuhe, die kantige Sohlen haben, dürfen nicht verwendet werden. Das
Betreten der Tennisplätze mit Straßenschuhen ist ausnahmslos untersagt!

4.        
Falls der Platz „gesperrt“ ist, darf dieser nicht bespielt werden.

5.        
Den Spielern stehen die Umkleideräume und sanitären Anlagen unseres
Clubhauses zur Verfügung.
Achtung!Für abgelegte Kleidungsstücke, Geld oder
Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen! Die Benützung der Sportanlagen
und der Umkleideräume erfolgt auf eigene Gefahr. Der UTC-Puchenau lehnt jede
Haftung für Unglücksfälle und alle daraus ent­stehenden Schäden sowohl den
Benützern als auch Dritten gegenüber, ab.

6.        
Die Vormerkung für Mitglieder und Gäste ist durch die allgemeine
Spielordnung geregelt.

7.        
Der Aufenthalt in der Tennisanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern
nehmen zur Kenntnis, dass sich Kleinkinder nicht auf den Tennisplätzen
aufhalten dürfen. Bei Verletzung ihres Kindes können keinerlei Ansprüche an den
UTC-Puchenau bzw. gegenüber Dritten gestellt werden.

8.        
Bei Verlassen des Clubhauses ist dieses, sofern es nicht mehr durch
andere Personen benützt wird, abzusperren. Die Weitergabe des Eintrittscodes an
Nichtmitglieder ist untersagt.

9.        
Jeder Benützer nimmt die Platzordnung vollinhaltlich zur Kenntnis; bei
Nichtbeachtung kann er von jedem Vorstandsmitglied vom Platz gewiesen werden
bzw. bei mehrmaligen Verstößen gegen die Spiel- und Platzordnung kann der
Vorstand ein Mitglied verwarnen bzw. ausschließen.

10.      Die Platzordnung
kann nach Bedarf vom Vereinsvorstand jederzeit ergänzt oder abgeändert werden.